Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Handels tragen eine gesetzliche und gesellschaftliche Verantwortung dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen für das erforderliche Abgabealter beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken konsequent eingehalten werden!
Fakten
Kinder und Jugendliche reagieren viel sensibler auf Alkohol als Erwachsene. Ihre Organe und Knochen befinden sich mitten im Wachstumsprozess, die „jugendliche“ Leber hat noch nicht die gleiche Fähigkeit, Alkohol abzubauen, wie das bei Erwachsenen der Fall ist.
Warum ist Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken wichtig?
- Weil Alkohol für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich ist: Vor allem bei Kindern wirkt Alkohol nicht stufenweise, sondern schlagartig: Bereits ab einem Promillewert von 0,5 Promille können Kinder das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Falle mit Todesfolge, zum Beispiel auf Grund einer Atemlähmung!
- Weil Wachstumsprozesse zahlreicher Organe wie zum Beispiel des Gehirns, der Leber und des gesamten Knochenbaus noch nicht abgeschlossen sind.
- Weil Kinder und Jugendliche unerfahren im Umgang mit alkoholhaltigen Getränken sind und die Folgen und Gefahren falsch einschätzen!
- Weil bei zu frühem Konsum die Gefahr der Schädigung verschiedener Organe besteht!
Konsequenzen
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Handel sind Sie nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, denn für Sie oder ihn hat ein Verstoß weitreichende Konsequenzen:
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Dies kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR nach sich ziehen.
- Ab einem Bußgeld von 200 EUR erfolgt immer ein Eintrag ins Gewerbezentralregister!
Tipps und praktische Umsetzung
- Wann immer Sie Zweifel am Alter eines Kunden haben, lassen Sie sich einen geeigneten Altersnachweis zeigen! Das kann der Personalausweis, der Reisepass, der Führerschein (hier bitte aufs Alter achten, es gibt auch den „Führerschein mit 17“) oder ein anderes fälschungssicheres Dokument mit Foto und Geburtsdatum (z. B. Schülerausweis) sein. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem amtlichen Dokument wie z. B. dem Personalausweis.
- Was sage ich, wenn ich das Alter kontrollieren möchte? „Bier, Biermischgetränke, Wein oder Sekt darf ich nur an Personen ab 16 verkaufen, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nur an Personen ab 18. Darf ich bitte Ihren Ausweis sehen, damit ich sicher sein kann, dass Sie das vorgeschriebene Alter haben?“ Aber schauen Sie genau hin: Der Altersnachweis könnte auch gefälscht sein! Sind die Angaben zum Geburtsdatum im Dokument unleserlich, überschrieben oder handschriftlich korrigiert, sollten Sie das Dokument nicht gelten lassen!
- Was sage ich, wenn der Kunde aggressiv reagiert? „Ich möchte Sie nicht ärgern oder schikanieren, aber ich bin gesetzlich verpflichtet, das Alter zu kontrollieren.“ „Ich habe die klare Anweisung, mir im Zweifelsfalle einen Altersnachweis zeigen zu lassen. Ich möchte meinen Job gerne behalten. Bitte haben Sie dafür Verständnis!“ „Wenn ich das Jugendschutzgesetz nicht beachte, können ich oder mein Arbeitgeber eine Strafe von bis zu 50.000 EUR erhalten!“
Generell gilt:
- Wenn Sie das Alter kontrollieren, tun Sie das Richtige – auch wenn Ihr Gegenüber das anders sieht!
- Nicht durch aggressive Reaktionen provozieren lassen!
- Bleiben Sie ruhig und sachlich, Gegenaggression bringt nichts!
- Wenn der Kunde uneinsichtig ist und zunehmend aggressiv reagiert: Ziehen Sie nach Möglichkeit einen Kollegen hinzu!
- Bleiben Sie immer freundlich und respektvoll!
- Jugendliche ab 16 besser mit „Sie“ ansprechen, damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen! (Es sei denn, der Kunde ist Ihnen persönlich bekannt.)
- Bleiben Sie konsequent, wenn Sie Zweifel am erforderlichen Alter des Kunden haben: Kein Ausweis, kein Verkauf von alkoholischen Getränken!
- Im Zweifelsfalle bitten Sie den Kunden, ein geeignetes Dokument zu holen, bevor Sie alkoholhaltige Getränke verkaufen.
- Beziehen Sie andere Kunden mit ein, denn viele davon sind selbst Eltern und wünschen sich einen funktionierenden Jugendschutz!