Pünktlich zu den Sommerferien steigt die Vorfreude, im Flieger zu sitzen und endlich das Urlaubsparadies zu begrüßen. Im letzten Jahr verreisten ca. 40% aller Deutschen mit dem Flugzeug. Über den Wolken bringt sich dann der ein oder andere Urlauber mit einem leckeren Cocktail oder einem Schlückchen Sekt in Urlaubsstimmung. Das gehört für viele zum Start in einen entspannten Urlaub einfach dazu. Doch Vorsicht beim Genuss alkoholhaltiger Getränke im Flugzeug – schließlich hört und liest man immer wieder, dass alkoholhaltige Getränke über den Wolken schnellere und deutlichere Wirkung zeigen.
Auf das Konto der Deutschen gehen nicht weniger als 69,6 Millionen lange Reisen, also Reisen, die länger als fünf Tage dauern. Ganze 72% der Reiseziele lagen davon 2017 im Ausland, die meisten am Mittelmeer.1 Eines der beliebtesten Transportmittel ist das Flugzeug. Ein alkoholhaltiges Getränk gehört für viele zum Start in die schönste Zeit des Jahres einfach dazu.
Was stimmt nun allerdings an dem Gerücht, dass im Flugzeug die Wirkung von alkoholhaltigen Getränken schneller und stärker ist, dass man im Flugzeug also schneller beschwipst ist?
Für die Beantwortung dieser Frage muss man etwas genauer hinschauen: Hier spielt vor allem der Sauerstoff eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt, dass die Zusammensetzung der Luft aus 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff und 0,04% Kohlenstoffdioxid auf den höchsten Bergen die gleiche ist wie auf Meereshöhe. Dennoch geht uns beim Bergsteigen in luftiger Höhe die Puste aus. Grund dafür ist der veränderte Luftdruck.
Um das zu verstehen, muss man einen kleinen Ausflug in die Chemie und Physik machen. Sauerstoff besteht als ungebundener gasförmiger Stoff aus einem zweiatomigen Molekül. Die meisten dieser Moleküle befinden sich aufgrund der Erdanziehungskraft nahe der Erdoberfläche. Je höher man nun kommt, desto geringer wird die Anzahl der Moleküle, also des Sauerstoffs. Mit abnehmender Dichte der Moleküle verringert sich auch der Luftdruck. Das hat zur Folge, dass beispielsweise auf dem Himalaya, bereits auf 5000 Metern Höhe, der Luftdruck um mehr als 30% niedriger ist als auf Meereshöhe. Parallel sinkt auch der so genannte Partialdruck des Sauerstoffs. Dieser entscheidet letztendlich darüber, wie viel Sauerstoff unser Blut bei jedem Atemzug aufnehmen kann. Bereits ab 2000 Metern kann uns die Druckverminderung Probleme machen.
In der Flugzeugkabine wird ein künstlicher Druck erzeugt. Allerdings gleicht dieser Druck nicht dem Niveau auf Meereshöhe, sondern eher dem auf der Zugspitze (ca. 2500 Meter über dem Meeresspiegel) – mehr ist technisch nicht möglich. Daher können empfindliche Menschen im Flugzeug Symptome des Sauerstoffmangels erleben: tiefe oder beschleunigte Atmung, Schwindel oder auch Übelkeit. Durch den verringerten Partialdruck, verringert sich außerdem die Menge an Sauerstoff in den roten Blutkörperchen und es kommt zu einer verminderten Abgabe von Sauerstoff aus dem Blut in die Körperzellen. Diese Unterversorgung führt dazu, dass Muskeln und Organe in ihren Funktionen eingeschränkt werden, während der Körper bemüht ist, dem wichtigsten Organ, dem Gehirn, genug Sauerstoff zur Verfügung zu stellen. Wie in einer Stresssituation, lässt das Nervensystem dann die Atmung und den Herzschlag beschleunigen und den Blutdruck ansteigen. Und hier ist auch die Ursache für die veränderte Wirkung von Alkohol zu finden, denn durch die Körperreaktionen auf den Sauerstoffmangel gelangt Alkohol tatsächlich schneller in den Blutkreislauf und wird gleichzeitig auch langsamer abgebaut. Daher ist es nicht ungewöhnlich, wenn Flugreisende berichten, dass sie den Eindruck haben, dass sie sich im Flugzeug schon nach einem Gläschen beschwipst fühlen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass die Wirkung alkoholhaltiger Getränke auch im Flugzeug individuell unterschiedlich ist.
Promille-Grenzen für Fluggäste?
Auch wenn ein exakter Promille-Grenzwert in den Beförderungsbedingungen der Airlines fehlt, gibt es doch genaue Richtlinien, denen beim Genuss von alkoholhaltigen Getränken in der Luft Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. In einem Gerichtsurteil des Amtsgerichts Wedding ist festgehalten, dass das Bordpersonal dazu berechtigt ist, stark alkoholisierten Passagieren ihre alkoholhaltigen Getränke wegzunehmen. Piloten müssen aufgrund ihrer luftpolizeilichen Hoheitsgewalt solche Passagiere nicht befördern und können den Vorfall an die Polizei weiterleiten. In den Beförderungsbedingungen der Lufthansa AG heißt es zum Beispiel: „Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen“2. Die Fluggesellschaft Emirates hält sich sogar das Recht vor, einen Passagier schon dann von der Beförderung auszuschließen, wenn dieser lediglich den Eindruck macht, er oder sie könne demnächst durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt werden.3
So gibt es einige Tipps, die beachtet werden sollten, wenn man sicher und mit einem guten Gefühl am Urlaubsort ankommen will.
- Auch nach der Landung sollte die Wirkung des Restalkohols nicht unterschätzt werden. Planen Sie direkt im Anschluss an den Flug in den Mietwagen am Urlaubsort zu steigen, bedenken Sie möglichen Restalkohol, denn in vielen Urlaubsländern gelten niedrigere Promillegrenzen als in DeutschlandBeim Fliegen herrscht erhöhtes Thrombose-Risiko, weshalb man viel trinken sollte. Deshalb Vorsicht bei zu viel alkoholhaltigen Getränken, denn diese entwässern und lassen den Körper schneller dehydrieren
- Ein maßvoller und verantwortungsvoller Umgang mit alkoholhaltigen Getränken an Board ist die beste Voraussetzung, um sicher und erholt am Zielort anzukommen
- Falls Notsituationen im Flugzeug entstehen, müssen neben der Crew auch sämtliche Fluggäste reaktionsfähig sein. Genießen Sie daher besser maßvoll und bleiben Sie auch im Flugzeug Herr Ihrer Sinne
- Rechtliche Konsequenzen: Falls ein Passagier aufgrund eines zu hohen Promillewerts als „fluguntauglich“ eingestuft wird, weil er z.B. ein Sicherheitsproblem darstellt, hat er kein Recht mehr auf Beförderung und muss im schlimmsten Fall sogar die Kosten für eine Zwischenlandung übernehmen
Quellen:
1 Deutscher Reiseverband e.V., Der Deutsche Reisemarkt. Zahlen und Fakten, (2018).
2 Lufthansa, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage) (2017).
3 Emirates, Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Reisegepäck (2009).