Viele Wassersportliebhaber freuen sich das ganze Jahr auf den Sommer. Endlich können Sie dann ihrem Hobby nachgehen und die Wasserverkehrsstraßen „unsicher“ machen. Zusammen mit Freunden wird beim Bootsausflug auch das ein oder andere Gläschen getrunken. Doch welche Regeln gelten auf dem Wasser in Bezug auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke? Gelten dort die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr? Gibt es unterschiedliche Promillegrenzen für Dampfschiffer, Segelboote und Ruderboote?
Um die Sicherheit für die Schifffahrt zu gewährleisten, gilt das deutsche Schifffahrtsrecht: Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) für Seewasserstraßen (Küstengewässer) und die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für Binnengewässer. Diese legen alle Verhaltensvorschriften für Teilnehmende am Wasserstraßenverkehr fest.1 In diesen „Ordnungen“ werden neben Fahrregeln und -zeichen, Ausrüstungspflichten, Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, Vorschriften zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung auch die Promillegrenzen festgelegt.2 Der Bußgeldkatalog legt die Sanktionen bei Verstößen fest.1
Laut Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung dürfen Fahrzeuge nur von einer hierfür geeigneten Person geführt werden. Der oder die SchiffsführerIn muss eine Erlaubnis für das Führen des Fahrzeuges besitzen sowie körperlich und geistig dazu im Stande sein. Er oder sie darf also nicht „durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein“.3 Daneben muss der Führende sich über Bedingungen und Verhältnisse der Wasserstraßen informieren und dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug betriebssicher und fahrtüchtig ist.3
Promillegrenzen
Genau wie Auto fahren und Alkohol nicht zusammenpassen, ist auch in der Schifffahrt Alkohol am Steuer keine gute Idee. Grundsätzlich gilt auf allen befahrbaren deutschen Gewässern (Binnen- und Küstengewässer) die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Die einzigen Ausnahmen bilden der Bodensee mit einem Grenzwert von 0,8 Promille, da er zu den internationalen Gewässern zählt, sowie die Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße mit einer Grenze von 0,2 Promille. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. In der Passagierschifffahrt und bei Gefahrguttransport ist jedoch die 0,0 Promillegrenze einzuhalten (wie auch im Straßenverkehr von Gefahrguttransportern und von Fahrern, die Personen gewerblich befördern). Der 0,0 Grenzwert gilt für den Schiffsführer als auch für die Besatzungsmitglieder.4
Konsequenzen bei Verstößen
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert, ob die Promillegrenzen auf See- und Binnenwasserstraßen eingehalten werden. Verstößt man gegen die Promille-Regeln, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Stellt die Wasserschutzpolizei einen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze bei der Binnenschifffahrt fest und liegt der Blutalkoholwert nicht über 1,09 Promille, wird dies in der Regel als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 350€ und 2.500€ geahndet. Dieselbe Ordnungswidrigkeit bei der Seeschifffahrt wird mit einer Geldstrafe zwischen 750€ und 2.500€ sanktioniert.4
Die Strafen sind also denen im Straßenverkehr ähnlich, von Geldstrafen, Fahrerlaubnis- oder Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe. Sogar die Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille möglich. Eine „Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser“ kann auch den Entzug des Kfz-Führerscheins zur Folge haben. Entstandene Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstehen, sind nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt.4
Für wen gilt das?
Ob Hobbykapitäne, Schiffsführerin oder Ruderer, die rechtlichen Bestimmungen für deutsches Gewässer gelten für alle Wasserfahrzeuge: Das können Binnenschiffe und Seeschiffe sein, Fähren, Sportfahrzeuge, oder Kleinfahrzeuge (das sind Schiffskörper unter 20m). Auch „Kleinstfahrzeuge“, also Boote, die mit Muskelkraft bewegt werden, wie Kanus, Ruderboote oder Flösse, müssen sich an diese Regelungen halten.5
Unsere Tipps
- Die Sicherheit auf dem Wasser geht stets vor. Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet und schätzen Sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse richtig ein.
- Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktions- und die Konzentrationsfähigkeit, die Sehkraft und die Aufmerksamkeit mindern und so die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall keine Fahrt auf dem Wasser mehr antreten, wenn Sie etwas getrunken haben.
- Für einen sicheren Verkehr auf dem Wasser ist es wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden umsichtig, aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten.
- Gewässer sind kein rechtsfreier Raum; egal ob Sie mit dem Motor- oder Ruderboot unterwegs sind. Achten Sie darauf, dass Sie nicht sich selbst und andere durch leichtsinniges Verhalten gefährden.
Quellen:
1https://www.bussgeldkatalog.org/seeschifffahrtsstrassen-ordnung/
2https://www.sportschiffahrt.de/binnenschifffahrtsstrassen-ord.htm
3https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/BJNR000210012.html
4https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze-schifffahrt/
5https://tinyurl.com/y2eebkvt
Weiterführende Quellen:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV): https://tinyurl.com/y5o2d634
Website der WSV für Schifffahrtstreibende: www.elwis.de
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (PDF, 248 Seiten): https://tinyurl.com/y6gm499n