Wer fährt, bleibt nüchtern!
Fakten
Alkohol und Auto fahren passen nicht zusammen! Wer alkoholhaltige Getränke konsumiert und sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer: Bereits geringe Mengen verändern die Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und die Handlungsfähigkeit. Schon ab 0,2 Promille setzt eine Verminderung der Sehleistung ein, bewegliche Lichtquellen (z. B. andere Autos) können nicht mehr so gut wahrgenommen werden. Gleichzeitig verlängern sich die Reaktionszeiten. Die Aufmerksamkeit, die Konzentrations-, Kritik- und Urteilsfähigkeit lassen nach und die Risikobereitschaft steigt an.
Rechtliche Folgen beim Fahren unter Alkoholeinfluss
Alkoholverbot für Fahranfänger
Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot! Bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze drohen folgende Strafen:
- Aufbauseminar/Nachschulung mit Kosten von mindestens 200 Euro
- Verlängerung der Probezeit
- Bußgeld in der Regel von 250 Euro
- 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Ab 0,3 Promille
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und Verursachung eines Unfalls drohen dem Fahrer folgende Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Fahrverbot)
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
Ab 0,5 Promille
Ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit drohen folgenden Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister
- Bußgeld bis zu 3.000 Euro
- Fahrverbot (bis zu 3 Monaten)
Ab 0,5 Promille
Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und Verursachung eines Unfalls drohen folgende Strafen:
- 2 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Fahrverbot)
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Entzug der Fahrerlaubnis)
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
Ab 1,1 Promille
Es drohen in jedem Fall folgende Strafen:
- 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren)
- Entzug der Fahrerlaubnis
Abbaugeschwindigkeit
Die Abbaugeschwindigkeit von Alkohol beträgt bei Männern ca. 0,15 Promille/Std. und bei Frauen ca. 0,1 Promille/Std. Beispiel: Trinkt ein Mann mit 80 kg Körpergewicht 0,5 Liter Wein oder 1 Liter Bier (entspricht ca. 40 Gramm reinem Alkohol) ergibt sich daraus eine Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille (ohne Essen). Erst nach ca. 5 Stunden ist der Alkohol komplett abgebaut. Vorsicht: Durch Restalkohol im Körper kann auch das Auto fahren am Morgen nach einer „langen Partynacht“ gefährlich sein.
Wichtig:
Der Abbau der Blutalkoholkonzentration lässt sich weder durch Essen, Trinken (z. B. Kaffee) oder frische Luft beschleunigen!
Tipps für „Partygänger“
- Gehen Sie gemeinsam mit Freunden weg, sollten Sie immer zu Beginn des Abends abklären, wer fährt und somit nüchtern bleibt.
- „Unterstützen“ Sie den Fahrer, indem Sie ihm alkoholfreie Getränke spendieren und/oder sich an den Benzinkosten beteiligen.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so ist es wichtig, die entsprechenden Abfahrtszeiten zu kennen bzw. einen Fahrplan zur Hand zu haben.
- Telefonnummern von Taxiunternehmen sollten Sie stets dabei haben und auch genügend Bargeld für ein Taxi einplanen. Also am besten einen festen Betrag getrennt vom restlichen Geld als „Taxi-Reserve“ in der Tasche aufbewahren.